Funkzähler – eine neue Bedrohung durch Mikrowellen ?

Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende wurde am 23. Juni 2016 von Bundestag beschlossen und am 8. Juli vom Bundesrat bestätigt. Das Gesetz ist mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 2. September 2016 in Kraft getreten! Bis 2020 sollen in allen Gebäuden elektronisch ablesbare Strom-Verbrauchsmessgeräte eingebaut werden.

Wenn die Energiewende gelingen soll, die uns die Abkehr von Atom- und Kohlestrom bringt, sind verbrauchsgenaue Ablesungen leider notwendig. Da Sonne und Wind im Gegensatz zu Grundlast-Kraftwerken keine konstante Strommenge liefert, ist eine Minuten genaue Ablesung erforderlich um den Bedarf an Ökostrom bereitstellen zu können.

Nur, muss zur Übermittlung des augenblicklichen Verbrauchs die Funkübertragung gewählt werden???
Leider ist seit der Einführung des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende ein grundsätzlicher Trend zur Einführung von funkgesteuerten Ablesesystemen festzustellen! So notwendig die verbrauchsgenaue Messung des Stroms Sinn macht, so unsinnig ist es, dass alle Verbrauchsmessgeräte auf funkabhängige Messsystem umzustellen. Aus der Sicht des Arbeitskreis Physikalische Umweltbelastungen der DGUHT dient die geplante Einführung von funkgesteuerten Wasserzählern, Gaszählern, Heizverbrauchszählern und weiteren Funkmesssystemen mehr dazu, die Umsätze der Industrie anzuheben und zu sichern. Die gesundheitlichen und Datenschutz-Probleme der Bevölkerung sind wieder einmal völlig außer Acht gelassen worden.
Prof. Dr. Werner Thiede, Publizist und Theologe hat dazu in der Bayerischen Staatszeitung einen hervorragenden Artikel geschrieben: http://www.bayerische-staatszeitung.de/staatszeitung/wirtschaft/detailansicht-wirtschaft/artikel/darf-man-funkende-wasseruhren-vorschreiben.html

Autor: Dr. Claus Scheingraber
Arbeitskreis: Physikalische Umweltbelastungen