Presseerklärung zur Ehrenmitgliedschaft von Wolfgang Baumann

Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Umwelt- und Humantoxikologie (DGUHT) e. V. hat beschlossen, dem Würzburger Rechtsanwalt Wolfgang Baumann die Ehrenmitgliedschaft zu verleihen. DGUHT-Präsident Dr. Karl-Heinz Graf hat Rechtsanwalt Baumann den Vorstandsbeschluss in einem Schreiben mitgeteilt: „Als Pioneer und als langjähriges Vorstandsmitglied der DGUHT haben Sie mit hohem Einsatz für unsere Gesellschaft und großem persönlichen Engagement sich für die Deutsche Gesellschaft für Umwelt- und Humantoxikologie verdient gemacht. Die Vorstandschaft hat das zu würdigen gewusst und beschlossen, Ihnen die Ehrenmitgliedschaft anzutragen. Gerne würden wir Ihnen die Urkunde hierzu in einem feierlichen Akt mit Laudatio überreichen.“

Als Begründung für diese Ehrbezeugung führt der DGUHT-Präsident des Weiteren an, Wolfgang Baumann habe schon vor 20 Jahren die Zeichen der Zeit erkannt und Maßnahmen zur Reduzierung der Luftschadstoffbelastung durch Industrieanlagen und den Verkehr gefordert. Durch Baumanns Aktivitäten seien die Emissionen aus Müllverbrennungsanlagen zum Beispiel auf ein Tausendstel reduziert worden; dies ergebe sich aus der von der DGUHT damals geforderten und vom Gesetzgeber erlassenen Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen. Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht Baumann habe damals das Gesetzgebungsverfahren begleitet.

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass auch die Forderung nach geringeren Immissionswerten für Feinstaubpartikel, Stickstoffdioxid und Ozon sich nach und nach durchgesetzt habe. Auch diesbezüglich habe Baumann sich engagiert. Heute sei der Umweltanwalt im Beratenden Ausschuss des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Fortschreibung der TA-Luft tätig.