In der Liste der Lebensmittelzusatzstoffe sind Farbstoffe aufgeführt, die in der Europäischen Union, gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 (Stand August 2021[1]) sowie in der Schweiz, gemäß der Zusatzstoffverordnung (ZuV) (Stand: Juli 2020[2]) verwendet werden dürfen. Diese Farbstoffe werden mit E-Nummern gekennzeichnet. Darunter befinden sich auch natürliche und ungefährliche Farbmittel wie Curcumin oder das B-Vitamin Riboflavin. Beide dieser natürlichen Stoffe färben unsere Lebensmittel schön gelb. Oder der Naturstoff Chlorophyll, der unserer Nahrung die natürliche Farbe Grün verleiht. Zu den Naturfarbstoffen zählt auch das leicht bis leuchtend rote Echte Karmin, das aus getrockneten und pulverisierten Cochenille Schildläusen (Dactylopius coccus) herstellt wird und mit der Nummer E 120 ausgezeichnet ist. Dieser Farbstoff E 120 wird in einer Vielzahl von Lebensmitteln eingesetzt, darunter Süßigkeiten, Desserts, Getränke, Backwaren und Fleischprodukte, um ihnen eine rote Farbe zu verleihen.
Verständlicherweise gibt sich die Lebensmittelindustrie große Mühe mit der Entwicklung, der Herstellung und dem Einsatz von Farbstoffen. Die gezielte Färbung von Nahrungsmitteln regt Essenslust und Kauflust an. Auch deshalb finden zusätzlich zu den natürlichen Farbstoffen immer mehr chemische Stoffe ihren Weg in unsere Nahrung.
Das E-Nummern System soll die Kennzeichnung auf Lebensmitteletiketten vereinfachen. E-Nummern sind EU-Kennzeichen für Zusatzstoffe in Lebensmitteln, die in der Europäischen Union zugelassen sind. Das "E" steht für Europa. Jeder Zusatzstoff hat seine eigene Nummer, die besagt, dass er geprüft und für die Verwendung in der EU zugelassen wurde. E-Nummern wurden vergeben, damit Verbraucherinnen und Verbraucher erkennen können, was genau in den Produkten enthalten ist, die sie kaufen. Grundsätzlich sind alle Farbstoffe, die in Europa in Lebensmitteln verwendet werden dürfen, von Experten überprüft worden. Es entscheidet die europäische Lebensmittelbehörde European Food Safety Authority (EFSA) zusammen mit dem Scientific Panel on Food Additives and Nutrient Sources added to Food (ANS), ob ein Lebensmittelzusatzstoff als gesundheitlich unbedenklich einstuft werden darf. Besteht kein Bedenken, erhält der Zusatzstoff eine E-Nummer und kann verwendet werden. Bei vielen Stoffen wird zusätzlich eine Höchstmenge festgelegt, die als unbedenklich gilt, solange sie nicht überschritten wird. Hier lauert die gesundheitliche Gefahr. Denn diese maximal erlaubte Menge orientiert sich an einem normalen Verzehr. Problematisch wird es, wenn beispielsweise rote oder gelbe Süßigkeiten und Getränke bevorzugt und unkontrolliert konsumiert werden.
Frei von Zusatzstoffen sind nur frische, unbehandelte Produkte. Somit lassen sich Farbstoffe und andere Zusatzstoffe am leichtesten meiden, wenn möglichst viel selbst gekocht wird und zwar mit frischen, unbehandelten Produkten.
Bei Fertigprodukten lohnt der Griff zu Bio-Produkten, weil für diese weniger Zusatzstoffe erlaubt sind. Auf jeden Fall ist es immer ratsam einen Blick auf die Zutatenliste zu werfen und Produkte mit weniger oder keinen E-Nummern zu wählen. Bei unverpackten Lebensmitteln sind die Händler verpflichtet, die verwendeten Zusatzstoffe gut lesbar auf einem Aushang oder einem Schild neben den Waren anzugeben.
Die folgende Liste weist Farbstoffe auf, die derzeit von der Nahrungsmittelindustrie genutzt werden.
Das Verändern von Lebensmitteln beinhaltet eine große Bandbreite an uralten Kulturtechniken und modernen Chemieeinsätzen und spielte bei der Produktion von Nahrungsmitteln schon immer eine zentrale Rolle, nicht zuletzt der Wirtschaftlichkeit wegen. Ziel war und ist, Speisen und Zutaten ansehnlich zu gestalten.
Zusatzstoffe sind zunehmend in zahlreichen Lebensmitteln enthalten und Farbstoffe verschönen immer mehr die Produkte, die in den Regalen unserer Lebensmittelläden unsere Kauflust und das Verlangen, auch unserer Kinder, anregen sollen. Natürliche wie auch synthetische Lebensmittelfarben werden von der Lebensmittelindustrie hauptsächlich aus den folgenden Gründen eingesetzt:
E-Nr. | Stoffname | Bemerkungen |
E100 | Curcumin | Natürlicher Farbstoff, ein Extrakt der Gelbwurzel, ein Bestandteil von Curry |
E101 | Riboflavin | Der gelbliche, bitter schmeckende, natürliche Farbstoff Riboflavin (auch Lactoflavin) ist die chemische Bezeichnung von Vitamin B2 |
E102 | Tartrazin | Synthetischer Azofarbstoff, gelb Lebensmittel, die Tartrazin enthalten, müssen seit dem 20. Januar 2010 den Hinweis auf dem Etikett tragen: Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen. |
E104 | Chinolingelb | Synthetischer Farbstoff, grüngelb EU: Lebensmittel, die Chinolingelb enthalten, müssen seit dem 20. Januar 2010 den Hinweis auf dem Etikett tragen: Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen. |
E110 | Gelborange S (Sunsetgelb FCF) | Synthetischer Azofarbstoff, gelb-orange EU: Lebensmittel, die E 110 enthalten, müssen seit dem 20. Januar 2010 den Hinweis auf dem Etikett tragen: Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen. |
E120 | Echtes Karmin | Natürlicher roter Lebensmittelfarbstoff, der aus den getrockneten und pulverisierten Schildläusen der Cochenille (Dactylopius coccus) gewonnen wird. |
E122 | Azorubin | Synthetischer Azofarbstoff, rot Lebensmittel, die Azorubin enthalten, müssen seit dem 20. Januar 2010 den Hinweis auf dem Etikett tragen: Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen. |
E123 | Amaranth | Synthetischer Azofarbstoff, rot |
E124 | Cochenillerot A | Synthetischer Azofarbstoff, rot EU: Lebensmittel, die Cochenillerot A enthalten, müssen seit dem 20. Januar 2010 den Hinweis auf dem Etikett tragen: Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen. |
E 127 | Erythrosin | Synthetischer Farbstoff, rot |
E129 | Allurarot AC | Synthetischer Farbstoff, rot Lebensmittel, die E 129 enthalten, müssen seit dem 20. Januar 2010 den Hinweis auf dem Etikett tragen: Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen. |
E131 | Patentblau V | Synthetischer Triphenylmethanfarbstoff, hellblau |
E132 | Indigotin I | Natürlicher, doch leicht veränderter Farbstoff, dunkelblau |
E133 | Brillantblau FCF | Synthetischer Farbstoff, hellblau |
E140 | Chlorophyll | Natürlicher Farbstoff. Es ist der grüne Pigmentstoff, der in Pflanzen und Algen vorkommt. |
E141 | Kupferhaltige Komplexe der Chlorophylle und Chlorophylline | Kupferchlorophylle, Kupferverbindung des Blattgrüns, stabiler als E 140. |
E142 | Grün S | Synthetischer Triphenylmethanfarbstoff |
E150b | Sulfitlaugen-Zuckerkulör | gebrannter Zucker, Karamell, braun. |
E150c | Ammoniak-Zuckerkulör | gebrannter Zucker, Karamell, braun. |
E150d | Ammonsulfit-Zuckerkulör | gebrannter Zucker, Karamell, braun. |
E151 | Brillantschwarz BN | Synthetischer Azofarbstoff. Im Zuge der Neubewertung von E 151 im Jahr 2010 sah die EFSA keinen Anlass, etwas an der Bewertung oder der Zulassung von Brillantschwarz zu ändern. |
E153 | Pflanzenkohle | Holzkohle, schwarz |
E154 | Braun FK | Synthetischer Farbstoff. EU: Braun FK war ausschließlich für „Kipper“, eine britische Räucherherings-Spezialität, zugelassen. Im Zuge der Neubewertung von E 154 im Jahr 2011 wurde entschieden, dass es aufgrund fehlender Daten nicht mehr verwendet werden soll. Schweiz: Nicht zugelassen. |
E155 | Braun HT | Synthetischer Farbstoff für Süßwaren |
E160a | Carotin Gemischte Carotine Beta-Carotin | Pro-Vitamin A, orangegelb natürlich naturidentisch hergestellt. |
E160b | Annatto Bixin Annatto Norbixin | Naturfarbstoff aus Pflanzensamen, gelb bis orange |
E160c | Paprikaextrakt (Capsanthin, Capsorubin) | Naturfarbstoff aus Paprika, orangerot |
E160d | Lycopin | Naturfarbstoff aus Tomaten und anderen roten Obst- und Gemüsesorten, wie Möhren, Hagebutten, Wassermelonen und Papayas |
E160e | Beta-apo-8-Carotinal | Naturidentisch hergestellt, orangerot |
E161b | Lutein | Gelber Blütenfarbstoff aus der Gruppe der Xanthophylle. Kommt in grünen Pflanzen und Tagetesblüten vor. Verwendung für Süß- und Backwaren sowie Getränke (max. 500 mg/kg). |
E161g | Canthaxanthin | Naturidentisch hergestellt, orangerot EU: Canthaxanthin ist ausschließlich für die französische Wurstsorte Saucisses de Strasbourg (max. 15 mg/kg) zugelassen. Schweiz: Nicht zugelassen. |
(E161h) | Zeaxanthine | In der EU nur als Futtermittelzusatzstoff zugelassen, in der Schweiz nicht zugelassen. |
E162 | Betanin (Betenrot) | Aus Roten Beeten gewonnen, rotviolett |
E163 | Anthocyane | Aus Rotwein-Trestern gewonnen: rot, blau und braun |
E170 | Calciumcarbonat | Mineralstoff, Kreide, Kalk, weiß. |
E171 | Titandioxid | Weißes Farbpigment. Mit jeweils 6 Monaten Übergangsfrist seit 7. Januar 2022 in der EU und 15. März 2022 in der Schweiz verboten. |
E172 | Eisenoxide und -hydroxide (G) | Gelbe, rote und schwarze Farbpigmente |
E173 | Aluminium | Metall-Pigmente |
E174 | Silber | Metall-Pigmente |
E175 | Gold | Metall-Pigmente |
E180 | Litholrubin BK | Rotes Farbpigment, nur für Käserinde |
Sind natürliche Farbstoffe nebenwirkungsfrei?
Über die von Farbstoffen ausgelösten Nebenwirkungen, wird kaum gesprochen. Allergische wie auch neurologische Reaktionen wie Aufmerksamkeitsstörungen zählen dazu und Kinder scheinen besonders betroffen. Natürliche Farbstoffe werden allgemein aus Pflanzen gewonnen. Eine Ausnahme ist das E-120, der einzige Farbstoff tierischer Herkunft.
E 120: Echtes Karmin, Karmesin, E 120 oder Cochenille/Koschenille
Dieser Farbstoff natürlicher Herkunft ist der einzige Zusatzstoff für Lebensmittel, der nicht vegan ist! Dieser aus Läusen hergestellte Farbstoff wird schon seit der Steinzeit genutzt! Das E 120, das sogenannte Echte Karmin, wird von der Scharlach-Schildlaus erzeugt und wird zum Färben von Textilien und Lebensmittel eingesetzt. Aus gutem Grund, denn Karmin ist licht- und hitzebeständig. Selbst Fruchtsäuren können ihm nichts anhaben. Um diesen Farbstoff herzustellen, benötigt man befruchtete, getrocknete Weibchen der Scharlach-Schildlaus, die auf bestimmten Kaktusarten in Peru und Mexiko leben. Um ein Kilogramm Karmin (E 120) herzustellen, sind mehr als 100.000 Schildläuse notwendig. Sie werden ausgekocht und mit chemischen Zusätzen versetzt.
Zu den Lebensmitteln, denen noch heute Karmin zugesetzt werden darf, gehören:
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) empfiehlt, eine Tagesmenge von fünf Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht nicht zu überschreiten. Doch wer weiß schon wieviel Karmin in Produkten steckt. Somit kommt es immer wieder zu schwerwiegenden allergischen Reaktionen. Besonders anfällig für Allergien durch E 120 sind Menschen, die auf Aspirin und/oder Benzoe- oder Salicylsäure reagieren, oder an Asthma leiden. Farbstoffe wie Karmin können Atemwege reizen, Kopfschmerzen, Übelkeit und Hautausschläge sowie andere Symptome hervorrufen.
Allergien oder andere gesundheitliche Reaktionen treten häufiger nach dem ‚Genuss‘ synthetischer Farbstoffe auf. Chemische Stoffe, wie z.B. der gelbe Farbstoff Tartrazin oder Titanweiß haben eine widersprüchliche Geschichte.
E 102 Tartrazin
Tartrazin ist ein sogenannter Azofarbstoff, der unter der Bezeichnung E 102 als zitronengelber bis orangefarbener Lebensmittelfarbstoff eingesetzt wird. Dieser Farbstoff wurde 1884 vom Schweizer Chemiker Johann Heinrich Ziegler (1857–1936) in den Laboratorien der Bindschedler'schen Fabrik für chemische Industrie in Basel (CIBA) entwickelt und in Deutschland 1885 von der BASF patentiert. In Deutschland wurde durch die Farbstoff-Verordnung die Verwendung von Tartrazin in Lebensmitteln ab 1959 zugelassen. Nach 1991 durfte Tartrazin, gekennzeichnet als E102, in Deutschland nur noch in Likören und Branntweinen verwendet werden und wurde für Lebensmittel aus gesundheitlichen Gründen verboten. Im Zuge der gesetzlichen EU-Angleichung hob man dieses Verbot sieben Jahre später wieder auf. In Norwegen ist Tartrazin als Lebensmittelfarbstoff verboten.
Tartrazin ist allergieauslösend und damit für Allergiker problematisch. Der Lebensmittelfarbstoff kann u.a. zu Atemschwierigkeiten, Hautausschläge und Heuschnupfen führen. Da in Laboruntersuchungen keine Antikörper festgestellt werden können, spricht man von einer Pseudoallergie. Tartrazin wird auch als Auslöser von Hyperaktivität diskutiert. Dieser Verdacht hat sich 2008 durch Studien erhärtet. Die Auslösung von Reizbarkeit, Unruhe und Schlafstörungen wurde bei Kindern beobachtet und war dosisabhängig. Eine Kreuzallergie gegen Benzoesäure oder Acetylsalicylsäure (Aspirin) ist bekannt.
E 171 Titandioxid oder Titanweiß
Ebenso widersprüchlich ist die Geschichte des Titandioxids. Ausgezeichnet mit der E-Nummer 171, auch Titanweiß genannt, wurde dieser weißer Farbstoff, im Jahr 2008 gemäß Verordnung (EG) 1333/2008 für Lebensmittel ohne Höchstmengenbeschränkung („quantum satis“) zugelassen. E 171 steckte in Mozzarella, Kaugummi, und vielen Lebensmitteln, einschließlich Süßigkeiten. In den vergangenen Jahren weckten mehrere toxikologische Untersuchungen den Verdacht, dass Titandioxid möglicherweise doch gesundheitsschädlich sein könnte. Insbesondere gab es Zweifel, dass es die Entstehung von Darmkrebs begünstigt. Das hatte sich in Experimenten an Ratten herausgestellt. Die Ergebnisse weiterer Studien deuteten darauf hin, dass von diesem Effekt vor allem Menschen betroffen sein könnten, die an chronisch-entzündlichen Darmkrankheiten wie Morbus Crohn oder Zöliakie leiden.
Aus Gründen des vorsorglichen gesundheitlichen Verbraucherschutzes hat die Europäische Kommission deshalb mit der Verordnung (EU) 2022/63 vom 14. Januar 2022 (ABl. L 11 vom 18.1.2022) die Verwendung von Titandioxid in Lebensmitteln verboten. Ab dem 7. August 2022 dürfen Lebensmittelprodukte, die E 171 enthalten nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Betroffene Lebensmittel, die vor diesem Datum hergestellt und in den Verkehr gebracht wurden, durften allerdings noch bis zu ihrem Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum verkauft werden.
Titandioxid ist zwar als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr erlaubt, für Arzneimittel und Kosmetik, einschließlich Zahncremes ist E 171 jedoch weiterhin zulässig.
Bei der Arzneimittelherstellung dient Titandioxid (TiO2) nicht nur als Farbstoff, sondern auch als Trübungsmittel oder als Schutz gegen UV-Strahlung und war in Lebensmittelprodukten multipräsent, bis die EU-Kommission die Zulassung von TiO2 als Lebensmittelzusatzstoff aufhob. Ausschlaggebend war ein Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vom 6. Mai 2021, in dem die Autoren ein genotoxisches Potenzial des Weißpigments nicht ausschließen konnten. Untersuchungen hatten gezeigt, dass TiO2 DNA- und Chromosomen-Schäden verursachen kann.
Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) beziffert die Anzahl an titandioxidhaltigen Arzneimitteln in Europa auf 91.000. Für Patienten, vor allem chronisch Kranke die (mehrmals) täglich betroffene Präparate anwenden müssen, kann das beunruhigend sein. Medikamente, Supplemente und andere Substanzen, die sich in weißen Kapseln befinden, oder weiße Tabletten können E 171 enthalten. Möglicherweise steht im Beipackzettel eines Medikaments anstatt E 171 der Vermerk "CI 77891". Die EFSA wies 2021 in ihrem Gutachten darauf hin, dass sich TiO2-Partikel im Körper anreichern können. Es lasse sich keine sichere Menge für die tägliche Aufnahme definieren, hieß es dort.
Lebensmittelfarbstoffe sind Zusatzstoffe, die Herstellern helfen die Farbe eines Lebensmittels zu intensivieren und das Verkaufsprodukt optisch ansprechender erscheinen lassen sollen. Farbstoffe werden verwendet, um verarbeitungsbedingte Farbveränderungen auszugleichen und die Farberwartungen der Verbraucher zu befriedigen. Das alles fördert den Verkauf von Lebensmitteln. Offiziell wird die Sicherheit dieser Farbstoffe gewährleistet- Natürliche Farbstoffe gelten in der Regel als unbedenklich, der Konsum einiger künstlicher (synthetischer) Farbstoffe ist jedoch, trotz EU-Zulassung, umstritten.
Die Verbraucherzentrale warnt vor synthetischen Farbstoffen, da diese im Verdacht stehen, Unverträglichkeitsreaktionen auszulösen. Zudem können künstliche Farbstoffe bei Kindern Hyperaktivität und Aufmerksamkeitsstörungen auslösen.
Gesundheitsbewusste Verbraucher sollten es sich somit zur Gewohnheit machen die auf den Verpackungen aufgeführten Information zu beachten. Die Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel sieht vor, dass Lebensmittel die Farbstoffe enthalten, in der EU entsprechend gekennzeichnet werden. E-Nummern sollen Verbraucher auf den Farbstoffgehalt hinweisen. Um diese Nummern einordnen zu können, muss der Verbraucher sich allerdings damit vertraut machen. Bunte Nahrungsmittel sind meist nicht nur chemisch gefärbt, sondern auch geschmacklich chemisch ‚verfeinert‘.
Nahrung sollte weitgehend von Chemie frei sein. Aus wirtschaftlichen Gründen investiert die Lebensmittelindustrie viel Zeit, Geld und natürlich Farbe um unsere Kauflust anzuregen. Was wir kaufen beeinflusst industrielle Handlungen, somit sollten wir uns Mühe geben die auf Packungen genannten Zutaten zu kennen- und zu meiden. Bewusstes Kaufen ist gefragt, denn die Nachfrage regelt das Angebot.
Zur Autorin:
E.Blaurock-Busch arbeitete von 1968 bis 1972 im Forschungsinstitut 3M in Minnesota, USA, Abteilung Qualitätskontrolle. Danach gründete sie die Laborbetriebe Micro Trace Minerals in Deutschland und Trace Minerals International in Colorado, USA, Bereich Metalltoxikologie.
Sie lehrte weltweit, an Universitäten, Fachschulen, Ärzte- und Heilpraktiker Vereinigungen, schrieb viele Artikel und Bücher, die in Deutsch und Englisch veröffentlicht wurden und auch als Lehrmaterial dienen. Sie war Gast einiger Radio- und Fernsehshows in Deutschland, den USA und anderen Ländern. Sie leitet international umweltmedizinische Forschungsprojekte, sowie den Arbeitskreis Klinische Toxikologie der DGUHT e.V. und nimmt eine beratende Funktion bei verschiedenen Organisationen ein.
Nebenbei studierte sie englische Lyrik und ist Alumna der Edinburgh Universität.