„EU schreitet bei Amalgam ein“

Diese und ähnliche Meldungen zu Amalgam erfreuten den gesundheitsbewussten Leser im Dezember. Wer weiterliest wird leider sehr schnell auf den Boden der Realität zurückgeholt, denn er liest: „Ab 1. Juli 2018 sollen es Zahnärzte bei Kindern, sowie bei Schwangeren und stillenden Frauen nur noch in absoluten Ausnahmefällen nutzen“ und dass „bis 2020 geprüft wird, ob die Zahnärzte bis 2030 ganz darauf verzichten können“. Also wieder mal viel Lärm um Nichts !!

In informierten Kreisen ist längst bekannt, dass die Quecksilberbelastung bei Amalgamträgern mit der Zahl der Amalgamfüllungen und deren Beanspruchung steigt (siehe Abb.).

Eine Kontra-Indikation für die Anwendung von Amalgam gilt deshalb in Deutschland bereits seit 1995 bei:

  • festgestellter Allergie gegen einen oder mehrere der Inhaltsstoffe
  • Kindern bis zu 6 Jahren
  • Frauen im gebärfähigen Alter
  • Patienten mit Nieren-Insuffizienz
  • Patienten mit Autoimmun- oder degenerativ-neurologischen Erkrankungen

Amalgamfüllungen (auch „alte“) geben tagtäglich eine geringe Menge von Quecksilber ab. Diese Minimengen werden leider nur zum kleinen Teil wieder ausgeschieden. Das Meiste lagert sich im Bindegewebe, in den Organen und im Nervengewebe einschließlich Gehirn ab und sammelt sich dort zeitlebens. Somit entstehen über den Faktor Zeit Quecksilberdepots, die eine unkalkulierbare toxische Gefahr darstellen.

Aus der Vielfalt der bekannten Studien über pathologische Wirkungen von Quecksilber auf den Organismus einige Beispiele …..

  • Die Hg-Konzentration im Gehirn steht in direkter Relation zu der Zahl der Amalgamfüllungen
  • Bei Amalgam-Füllungen an Schafen zeigten sich bereits nach 4 Wochen hohe Hg-Mengen in Lunge, Darm und Kiefer, später kam es zu signifikanten Erhöhungen in Nieren, Leber, Gehirn, Hypophyse, Schilddrüse, Nebennieren, Bauchspeicheldrüse und Eierstöcken (Vimy 1995)
  • metallisches Hg reduziert die Zahl der natürlichen Killerzellen und beeinträchtigt die Chemotaxis der polymorphkernigen Leukozyten (Vimercati L. Et al. 2001)
  • Die Hg-Konzentration in der Follikelflüssigkeit gebärfähiger Frauen stimmt mit der Zahl der Amalgam-Füllungen überein. (Tübinger Amalgam-Studie)
  • Die Hg-Konzentration von Ungeborenen in Leber, Niere und Gehirn steht in direkter Beziehung zur Zahl der Amalgam-Füllungen der Mutter. (Drasch, München)
  • Bis zu 60% des in der Mutter vorhandenen Quecksilbers werden an den Erstgeborenen weitergegeben. (Schulte-Uebbing, Zahn 1993)
  • Frauen mit häufigen Beschwerden bei Regelblutungen bis hin zu unerfülltem Kinderwunsch konnten nach Amalgam-Sanierungen geholfen werden. (Gerhard I. 1993)

Die biologischen Wirkungen sind …..

  • Verstärkte Bildung freier Radikale
  • Enzymblockade
  • Inaktivierung von Coenzymen
  • Potenzierende Wirkung auf andere Schadstoff bis zum Faktor 100 (Aluminium, Blei, Insektizide etc.)
  • Toxische Belastung mit der Folge einer gesteigerten Sensibilisierung gegen jede erneute Zufuhr.
  • Verminderung der Ausscheidungsfähigkeit der Nieren bis zur Insuffizienz
  • Abbau der Widerstandskraft gegenüber elektrischen Feldern in unmittelbarer Umgebung (Haushaltsgeräte, Stromleitungen, Sender etc.)
  • Verstärkte Resistenz gegen Antibiotika
  • Proteinbindung bis hin zu Autoimmunerkrankungen
  • Schädigung der Nervenzellen (multiple Sklerose, amyotrophe Lateralsklerose, M. Alzheimer, M. Parkinson, chronische Schmerzzustände bis hin zu Neuralgien, CFS, MCS etc.)
  • Psychiatrische und psychosomatische Krankheiten
  • Schädigung der DNA

Leider ist das übliche „Kassenfüllungsmaterial“ heute immer noch die Amalgamfüllung. Somit wird Amalgam bei einer Vielzahl von Zahnärzten nach wie vor kritiklos verwendet und weiter verwendet werden solange die Zahnärzteschaft für dieses Material immer noch den „Persilschein“ ausstellt.

Es wird deshalb weiter, zur Beruhigung der Bevölkerung, bei Pseudoaktionen auf verschiedenen Ebenen bleiben. Ein echtes Verbot dürfte aber noch lange nicht in Sicht sein!

Dr. Karlheinz Graf
Leiter des Arbeitskreises Zahnmedizin